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Mit Sicherheit eine schöne Reise
Wir empfehlen den Abschluss einer Storno- und Reiseversicherung. Die Versicherung kann bei der Anmeldung (siehe Anmeldeformular) mitgebucht werden.
Prämien für Ihre Reise (Europa, pro Person)
| Reisepreis | Premium | Sorglos |
|---|---|---|
| Doppelzimmer: € 1.850 (bis € 2.000) | € 125,– | € 96,– |
| Einzelzimmer: € 2.100 (bis € 3.000) | € 149,– | € 117,– |
Prämientabelle Europa (Reisen bis 31 Tage, Einzelperson)
| Reisepreis bis | Premium | Sorglos |
|---|---|---|
| € 500 | € 59,– | € 42,– |
| € 750 | € 75,– | € 53,– |
| € 1.000 | € 91,– | € 70,– |
| € 1.500 | € 115,– | € 85,– |
| € 2.000 | € 125,– | € 96,– |
| € 3.000 | € 149,– | € 117,– |
| € 4.000 | € 235,– | € 167,– |
| € 5.000 | € 279,– | € 210,– |
| € 7.500 | € 369,– | € 289,– |
Prämien für höhere Reisepreise auf Anfrage. Die Prämien gelten zum Zeitpunkt des Katalogdrucks und können sich zum Zeitpunkt der Reisebuchung geändert haben.
Leistungen im Überblick
| Leistung | Storno- & Reiseschutz Premium | Storno- & Reiseschutz Sorglos |
|---|---|---|
| Stornoschutz: Ersatz der Stornokosten, Hinreisemehrkosten, Umbuchungskosten, Einzelzimmerzuschläge | Alle Sorglos-Gründe + weitere versicherte Ereignisse, u. a. Akutwerden einer bestehenden Erkrankung, stationärer Aufenthalt oder Todesfall einer nahestehenden (nicht verwandten) Person; EZ-Zuschläge in voller Höhe | Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung oder Todesfall des Versicherten oder eines nahen Angehörigen; erheblicher Schaden am Eigentum; EZ-Zuschlag bis zur Höhe der maximal anfallenden Stornokosten |
| Reiseabbruch | Ersatz des vollen Reisepreises innerhalb der 1. Reisehälfte (max. bis zum 8. Tag), danach anteilig | |
| Extrarückreise | Ersatz zusätzlicher Übernachtungs- und Rückreisekosten | |
| Reise-Krankenversicherung: ambulant | 100 % | 100 % |
| stationär | 100 % | bis € 300.000 |
| Nottransport in ein Spital am Wohnort | 100 % | 100 % |
| Überführungs-/Bestattungskosten | 100 % | 100 % |
| Reise-Unfallversicherung: Such- und Bergungskosten | bis € 80.000 | bis € 20.000 |
| Leistung bei Invalidität oder Todesfall | bis € 40.000 | bis € 20.000 |
| Reise-Assistance | 24-Stunden-Notruf-Service: +43 1 315-2444 | |
| Reise-Gepäckversicherung: Beschädigung/Verlust beim Transport | Einzel bis € 3.500 | Einzel bis € 2.000 |
| Ersatzkäufe bei verspäteter Auslieferung | Einzel bis € 750 | Einzel bis € 500 |
| Reise-Haftpflichtversicherung: Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens | bis € 1.000.000 | bis € 750.000 |
Abschlussfrist: Bitte schließen Sie Ihre Reiseversicherung innerhalb von 3 Werktagen (Montag–Samstag) nach der Reisebuchung (Buchungsdatum + 3 Werktage) ab. Bei späterem Abschluss besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten („Karenzzeit“).
Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Maßgebend sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2025 (VA-A) der HanseMerkur Reiseversicherung AG. Diese erhalten Sie in Ihrem Reisebüro bzw. unter www.hansemerkur.at (Info-Hotline: 01 317-7859).
Rücktritt unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale
Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – aus Gründen der Beweisbarkeit wird Schriftform empfohlen – zu erklären. Wurde die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
| Rücktritt | Entschädigungspauschale |
|---|---|
| bis 65 Tage vor Reiseantritt | 20 % |
| bis 30 Tage vor Reiseantritt | 30 % |
| bis 15 Tage vor Reiseantritt | 50 % |
| bis 2 Tage vor Reiseantritt | 90 % |
| ab 1 Tag (24 Std.) vor Reiseantritt | 100 % |
Es gelten die AGB (Abschnitt B – Moser Reisen GmbH als Reiseveranstalter); abweichend von Punkt 15.3. gelten die obigen besonderen Bedingungen. Moser Reisen GmbH ist gemäß der Pauschalreiseverordnung durch eine Bankgarantie der VKB Linz abgesichert. Siehe auch Vorvertragliche Informationspflichten.
Stornogründe, die von der HanseMerkur anerkannt werden
- Plötzliche schwere Krankheit, Unfallverletzung, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken oder Tod des Versicherten oder einer der folgenden Personen: Angehörige des Versicherten und Angehörige des Ehepartners oder Lebensgefährten. Als Angehörige zählen Ehepartner oder Lebensgefährte, Kinder, Adoptiv-, Stief-, Pflege- und Schwiegerkinder, Eltern, Adoptiv-, Stief-, Pflege- und Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten. Zusätzlich kann eine nahestehende Person nominiert werden, die bei der Reisebuchung angeführt werden muss (Risikoperson). Eine unerwartete Verschlechterung eines bestehenden Leidens ist nur beim Tarif Premium versichert (genauere Infos in der Leistungsbeschreibung). Kein Versicherungsschutz besteht für Krankheiten, die den Umständen nach als psychische Reaktion auf Terroranschläge, Flug- oder Busunglücke oder die Befürchtung von inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Elementarereignissen, Krankheiten oder Seuchen aufgetreten sind.
- Impfunverträglichkeit des Versicherten (nur bei vorgeschriebenen Impfungen).
- Unerwartete gerichtliche Ladung, vorausgesetzt, das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung.
- Unerwartete Kündigung des Versicherten durch den Arbeitgeber (kein Schutz bei Entlassung oder einvernehmlicher Lösung).
- Arbeitsplatzwechsel oder Neuaufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die geplante Reise in die Probezeit fällt.
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit mit voraussichtlicher Einkommensreduzierung.
- Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung an einer Schule, Universität/Fachhochschule oder an einem College.
- Nichtversetzung bei Schul- oder Klassenreisen; Nichtbestehen einer Abschlussklasse oder Matura.
- Ein Verkehrsunfall mit dem Privatfahrzeug auf dem direkten Weg zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof, Hafen).
- Einreichung der Scheidungsklage durch den Ehepartner des Versicherten.
- Wenn Elementarschaden oder Einbruchdiebstahl das Eigentum des Versicherten schwer beeinträchtigt und deshalb dessen Anwesenheit unerlässlich ist.
Jeder Stornofall muss unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses schriftlich an Moser Reisen GmbH oder die HanseMerkur Reiseversicherung AG gemeldet werden. Die Versicherung gilt für jede Person, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses seit mindestens sechs Monaten ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich, der Schweiz oder einem Staat der Europäischen Union begründet hat.
Nicht versicherte Ereignisse
- Ereignisse, die der Versicherte infolge einer Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente bzw. bei Absetzung einer verordneten Therapie erleidet.
- Wenn ein Ereignis oder Leiden zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bereits eingetreten oder zu erwarten gewesen ist.
- Geplante bzw. in Aussicht gestellte Operationen, verschobene Operationstermine oder medizinische Eingriffe.
- Wenn wegen der Verzögerung eines Heilungsverlaufes oder einer Therapie die Reise nicht angetreten werden kann.
- Im Fall einer Kurbewilligung.
- Wenn das Reiseunternehmen vom Vertrag zurücktritt.
Quelle: Moser Reisen GmbH / HanseMerkur Reiseversicherung AG, „Information Storno-/Reiseversicherung“ (AN 507_07.26).

