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Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge
ANHANG I – Teil B: Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge in anderen Fällen als dem von Teil A erfassten
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Moser Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Moser Reisen GmbH (GISA-Zahl: 1495 7505) hat eine Insolvenzabsicherung mittels Bankgarantie bei der VKB Linz abgeschlossen. Die Reisenden können den Abwickler Rechtsanwaltskanzlei Mag. Thomas Riedler (Schillerstr. 12, 4020 Linz; Tel.: +43 (0)664 990 772 79; E-Mail: office@hep.co.at) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Moser Reisen GmbH verweigert werden. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz nachweislich schriftlich oder per Telefax beim Abwickler vorzunehmen.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Die Richtlinie (EU) 2015/2302 wurde in Österreich durch das Pauschalreisegesetz umgesetzt, welches unter www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz zu finden ist.
Rücktritt und Stornobedingungen
Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird – zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Papier, E-Mail) zu erklären.
Es gelten die AGB / Abschnitt B – Moser Reisen GmbH als Reiseveranstalter. Abweichend von Punkt 15.3. gelten besondere Bedingungen:
| Rücktritt | Entschädigungspauschale |
|---|---|
| bis 65 Tage vor Reiseantritt | 20 % |
| bis 30 Tage vor Reiseantritt | 30 % |
| bis 15 Tage vor Reiseantritt | 50 % |
| bis 2 Tage vor Reiseantritt | 90 % |
| ab 1 Tag (24 Std.) vor Reiseantritt | 100 % |
Reisebedingungen
- Wenn nicht gesondert angeführt gelten die AGB (Abschnitt B – Moser Reisen GmbH als Reiseveranstalter – AGB Reiseveranstalter), die Reisebedingungen, die Flugbeförderungsbedingungen, die Datenschutzerklärung der Moser Reisen GmbH, die „Vorvertraglichen Informationspflichten“, die aktuellen Fluggastrechte sowie die Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG. Detaillierte Informationen dazu können bei Moser Reisen angefordert werden bzw. liegen im Büro auf (siehe auch www.moser.at).
- Preise, Leistungen und Bedingungen lt. Programm, Anmeldeschein und Reisebedingungen. Einzelzimmer stehen nur in begrenztem Ausmaß (10 % der Zimmeranzahl) zur Verfügung und werden nach Buchungseingang vergeben. Weitere Einzelzimmer nur gegen zusätzlichen Aufpreis möglich. Nachbuchungen: Da reserviertes Fix-Flugkontingent nur bis zur angeführten Buchbarkeit bzw. bis 3 Monate vor Reisebeginn gültig ist, müssen Spätbucher mit Flugzuschlägen rechnen. Für den Buchungsstichtag gilt der Posteingangsstempel bzw. der E-Mail-Eingang.
- Angeführte Preise entsprechen dem Stand der Drucklegung.
- Unvermeidbare, außergewöhnliche bzw. unvorhersehbare Umstände können zu Änderungen des Leistungsumfanges und des Programmablaufes führen.
- Programmänderungen, Änderungen der Flugzeiten, der Unterkunft und des Beförderungsmittels im Sinne des Punktes 11 „Abschnitt B – Moser Reisen GmbH als Reiseveranstalter – AGB Reiseveranstalter“ sind dem Reiseveranstalter vorbehalten.
- Jede/r Reiseteilnehmer/in ist persönlich verantwortlich, dass der Reisepass, ggf. der Personalausweis, für das jeweilige Land bei der Einreise und für die Dauer des Aufenthaltes die jeweilige rechtliche Gültigkeit aufweist. Kinder benötigen einen eigenen Reisepass – Miteintragungen im Reisepass der Eltern sind nicht gültig. Falls Sie oder eine/r Ihrer Mitreisenden keine österreichischen Staatsbürger oder Inhaber von Dienst- bzw. Diplomatenpässen sind, bitten wir um umgehende Mitteilung, damit wir Sie über die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes informieren können. Nicht österreichische Staatsbürger sowie Inhaber von Dienst- bzw. Diplomatenpässen sind für die Besorgung der jeweils erforderlichen Einreiseformalitäten selbst verantwortlich!
- Sicherheitshinweis: Wir verweisen bezüglich Ihrer gebuchten Reise auf die jeweils aktuellen Informationen des „BMEIA, Außenministerium Österreich“ (www.bmeia.gv.at) und weisen ausdrücklich darauf hin, dass Moser Reisen GmbH keinerlei Haftung für Folgen eventueller Risiken übernimmt.
- Hinweis für alle minderjährigen Teilnehmer, die ohne Erziehungsberechtigten verreisen: Um bei möglichen Kontrollen Schwierigkeiten zu vermeiden, müssen Erziehungsberechtigte den Jugendlichen eine schriftliche Bestätigung mit ihren Namen, ihrer Adresse und Telefonnummer mitgeben, mit der das Einverständnis zur Reise erklärt wird. Die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten genügt. Wenn die/der Jugendliche in ein nicht deutschsprachiges Ausland reist, sollte die Einverständniserklärung sicherheitshalber auf Englisch und wenn möglich in der jeweiligen Landessprache mitgenommen werden.
Ergänzend zur Reise des Tiroler Forstvereins
- Mindestteilnehmerzahl: 26 Personen. Die Reise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
- Bordverpflegung: keine bzw. nur minimale (je nach Airline).
- Anmeldung bis spätestens 15. November 2026, außer die Reise ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgebucht. Für den Buchungseingang gilt der Posteingangsstempel bzw. das Datum des E-Mail-Eingangs.
- Der angegebene Reisepreis gilt lediglich bei Reisebuchung bis 3 Monate vor Abreisetermin. Danach gilt ein höherer Preis, welcher vom tagesaktuellen Flugpreis der jeweiligen Fluggesellschaft abhängt.
- Moser Reisen GmbH ist gemäß der Pauschalreiseverordnung durch eine Bankgarantie der VKB Linz abgesichert.
Quelle: Moser Reisen GmbH, Graben 18, 4010 Linz · www.moser.at. Die Texte sind eine Wiedergabe der Unterlagen „Vorvertragliche Informationspflichten“ und des Reiseprogramms (Stand 13.10.2026).

