Gesetzlich klar geregelt
Ein zentraler Grundsatz der österreichischen Forstpolitik lautet: „Wo Wald ist, soll Wald bleiben.“ Die Nutzung von Waldflächen durch Holzerntemaßnahmen ist erlaubt, jedoch unterliegt sie der Verpflichtung zur Wiederaufforstung. Damit wird sichergestellt, dass die Waldfläche erhalten bleibt und ihre vielfältigen Funktionen – von der Schutzwirkung über die Biodiversität bis zur Erholungsnutzung – langfristig gesichert sind.
Soll eine Waldfläche hingegen dauerhaft für andere Zwecke verwendet werden – etwa für Infrastrukturprojekte wie Straßen, Gebäude oder Parkplätze – spricht man von Rodung. Diese ist nur unter strengen gesetzlichen Vorgaben möglich und bedarf eines behördlich genehmigten Rodungsverfahrens gemäß dem Forstgesetz 1975 und der Tiroler Waldordnung 2005.
Tirol als Modellregion für nachhaltige Waldbewirtschaftung
Die positive Entwicklung der Waldfläche in Tirol zeigt, dass nachhaltige Waldbewirtschaftung, gesetzlicher Schutz und natürliche Prozesse erfolgreich zusammenspielen können. Der Tiroler Landesforstdienst unterstützt diese Entwicklung durch:
- Fachliche Beratung für Waldeigentümer:innen
- Öffentlichkeitsarbeit zur Bedeutung des Waldes
- Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Waldökosystemen
Die Tiroler Waldstrategie 2030 setzt dabei klare Ziele in den Bereichen Klimawandel, Sicherheit, Wertschöpfung und Ökosystemleistungen.